Umbauarbeiten im Schlosspark
Seit Anfang Oktober finden Umbauten im Schlosspark statt. An der Einwohnergemeindeversammlung vom 19. Oktober 2020 wurde deutlich, dass ein öffentliches Interesse an den Plänen hinsichtlich des Schlossparks besteht. Verantwortlich für die Umbauten zeichnet der Kanton Basel-Landschaft als Eigentümer der Schlossparzelle. Da bislang seitens des Kantons – trotz Aufforderung der Gemeinde und Zusage des Kantons - keine Kommunikation im BiBo erfolgt ist, möchte die Gemeinde Bottmingen die Bevölkerung nun gerne über das Vorgehen informieren.
Wahrzeichen der Gemeinde
Kantonsverantwortliche setzten den Gemeinderat am 18. September 2020 über ihre Pläne in Kenntnis, zeitnah eine Aufwertung des Schlossparks vorzunehmen. Als Referenz dienen die Zeichnungen des Schlosses mit einem französischen Garten aus dem 17./18. Jahrhundert. Typisch dafür sind unter anderem die geplante und bereits gepflanzte Lindenallee, die im Sommer aufwändig in eine Kastenform geschnitten werden soll. Wie die zuständigen Kantonsvertretenden erwähnt haben, ist für Schlösser aus dieser Zeit eine hohe Mauer typisch. Typisch ist auch, dass diese Schlösser meist weit ab der Gemeinde standen. Das ist aber in Bottmingen nicht so. Notabene: Der Schlossgarten wurde 1786 in einen englischen Park umgewandelt. Nun aber sind im Zuge der geplanten Umbauten eine Erhöhung der Schlossmauer an der Ostseite des Schlosses (Foto) sowie besagte Lindenallee im Obstgarten geplant. Nachdem der Gemeinderat recht kurzfristig Mitte September informiert wurde – die Bauarbeiten begannen bereits am 5. Oktober 2020 – hat er gegen das entsprechende Baugesuch eine Einsprache erhoben. Der Grund: Die Pläne des Kantons laufen dem aktuellen Gemeindeentwicklungsprozess klar zuwider. So hat sich die Bottminger Bevölkerung an mehreren Dialogveranstaltungen für eine Aufwertung des Bottminger Zentrums ausgeprochen. Aktuell ist auf dem MiBo-Areal eine Neugestaltung geplant, mit der unter anderem eine freie Sicht auf das Schloss ermöglicht werden soll. Diese würde nach der nun geplanten Aufwertung seitens des Kantons verhindert. Zudem ist das Weiherschloss Bottmingen ein Wahrzeichen der Gemeinde. Die Einwohnerinnen und Einwohner identifizieren sich mit dem Schloss, in dessen Park zahlreiche Traditionsanlässe wie zum Beispiel das Oldtimertreffen stattfinden. Nachdem der Gemeinderat die Bevölkerung auf Nachfrage an der letzten Gemeindeversammlung über die Pläne des Kantons orientiert hat, haben die anwesenden Stimmberechtigten in einer spontanen Konsultativabstimmung einstimmig gegen die Pläne des Kantons votiert.
Einspracheverfahren läuft
Erste Pläne zur Aufwertung des Schlossparks gab es bereits im Jahr 2010. Bereits damals hatte der Gemeinderat sein Missfallen gegenüber diesen Plänen geäussert. Ein Auszug aus dem Protokoll des Gemeinderats vom 12. Oktober 2010 an die Bau- und Umweltschutzdirektion des Kantons bestätigt, dass dem Kanton bereits damals schriftlich mitgeteilt wurde, die Schlossmauer im Ostteil solle in der Höhe reduziert werden, um einen Durchblick vom MiBo-Areal zu ermöglichen. Eine Aktennotiz mit gleichem Inhalt liegt auch aus einer Besprechung zwischen dem Gemeinderat und Kantonsvertretenden zur etwa gleichen Zeit vor. Das heisst, der Kanton hat wissentlich um die Absichten der Gemeinde und ohne mit ihr in einen Dialog zu treten seine Pläne weiterverfolgt und nun kurzfristig umgesetzt.
Zu reden gab das Bottminger Weiherschloss auch im Jahr 2013, als die Regierung des Kantons Basel-Landschaft die beiden Schlösser Wildenstein und Bottmingen aus Spargründen verkaufen wollte. Die Gemeinde Bottmingen hatte sich damals vehement gegen den Verkauf gewehrt.
Bis zum September 2020 erfolgte seitens des Kantons keine Kommunikation mehr. Im Rahmen des Einspracheverfahrens werden nun Gespräche mit der Gemeinde geführt. Da die Bäume schon gepflanzt sind, hat der Kanton aber bereits Tatsachen geschaffen. Landrat Hanspeter Weibel (SVP) hat verdankenswerter Weise zudem an der Landratssitzung vom 5. November 2020 Antworten zu den Baumassnahmen beim Weiherschloss verlangt und unter anderem gefragt, ob der Regierungsrat es in Ordnung findet, dass der Kanton ohne Konsultation der Standortgemeinde wesentliche bauliche Eingriffe plant, bzw. vornimmt, sodass die Gemeinde Einsprache erheben muss. In der Antwort heisst es, die Lösungsfindung werde im Fall der Schlossmauer im Rahmen der Einspracheverhandlungen erfolgen. Die Gemeinde wird auf der Webseite und im BiBo über die weiteren Entwicklungen informieren.