Aus dem Gemeinderat
Neuwahl Feuerwehrkommission
Der Gemeinderat hat die folgenden Mitglieder für die Amtsperiode vom 01.01.2021 bis 31.12.2024 in die Feuerwehrkommission gewählt: Dominique Kunz, Kommandant, Stefan Bergmann, Kommandant-Stv. Alexander Rath, Fourier, Lucas Doppler, Feldweibel, und die Korporale Sarah Boulter und Stefan Lenardic als Mannschaftsvertretende. Wir danken bestens für die Mitwirkungsbereitschaft.
Verein Burggartenkeller, Übernahme des Baurechts
Der Verein Burggartenkeller betreibt seit 1977 den Burggartenkeller im Baurecht und veranstaltet dort regelmässig kulturelle Veranstaltungen. Nun ist dieses Kellergebäude in die Jahre gekommen und es stehen grössere Unterhalts- und Sanierungsarbeiten an, die der Verein mit seinen beschränkten Mitteln nicht mehr selber finanzieren kann. Der Verein hat deshalb dem Gemeinderat die unentgeltliche Übernahme dieses Baurechts angeboten.
Der Gemeinderat hat daher an seiner Sitzung vom 10. November 2020 dem unentgeltlichen und lastenfreien Erwerb der Baurechtsparzelle D3349 durch die Einwohnergemeinde Bottmingen zugestimmt. Gleichzeitig mit dem Erwerb der Baurechtsparzelle D3349 soll diese mit der Grundparzelle 333, die ebenfalls im Eigentum der Einwohnergemeinde Bottmingen steht, wiedervereinigt werden. Aufgrund des beschränkten Verkehrswerts dieser Liegenschaft kann diese Liegenschaftsübernahme im Rahmen der Finanzkompetenz des Gemeinderats abgewickelt werden.
Der Verein Burggartenkeller wird den Burggartenkeller aber auch weiterhin bespielen. Hierfür hat der Gemeinderat mit dem Verein eine entsprechende Leistungsvereinbarung abgeschlossen. Somit können dort auch in Zukunft kulturelle Veranstaltungen genossen werden.
Nachträgliche Anpassungen am FEB-Reglementsentwurf aus der kant. Vorprüfung
An der Gemeindeversammlung (GV) am 15.12.2020 wird u.a. über die Totalrevision des Reglements über die familienergänzende Kinderbetreuung und Tagesschule (FEB-Reglement) befunden. Nachdem der Druckauftrag für die Einladung zu dieser Gemeindeversammlung bereits erteilt wurde, ist beim Gemeinderat das Ergebnis der kantonalen Vorprüfung durch die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion BL (BKSD) eingegangen. Die Stellungnahme der BKSD macht verschiedene Änderungen am Entwurf des FEB-Reglements notwendig, die der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 17.11.2020 verabschiedet hat. Die nachträglichen Anpassungen wurden der vorberatenden Arbeitsgruppe der Gemeindekommission umgehend übermittelt und können der Synopse zu diesem GV-Geschäft entnommen werden, die hier einsehbar ist.
Vergütungs- und Verzugszinssätze 2021
Für die Gemeindesteuer 2021 beträgt der Vergütungszinssatz neu 0,25 % (bisher 0,3 %) und der Verzugszinssatz neu 4,00 % (bisher 6 %).