Auflage Mitwirkungsbericht Spitzackergebiet
Gemäss § 7 des Rauplanungs- und Baugesetzes wurde für die Mutation des Bau- und Strassenlinienplans (BSP) Spitzackergebiet im Bereich der Parzellen 1226, 1228, 1240, 1241, 1242, 2652, 2863 eine öffentliche Mitwirkung vom 18. Februar bis 5. März 2021 durchgeführt. Der Gemeinderat hat die im Rahmen der Mitwirkung getätigten Eingaben geprüft und einen Mitwirkungsbericht verfasst.
Gemäss § 2 der Kantonalen Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz liegt der Planungsbericht mit Mitwirkungsbericht öffentlich auf und kann vom 09. bis 23. September 2021 in der Bauabteilung der Gemeindeverwaltung, Schulstrasse 1, 4103 Bottmingen eingesehen werden.
Öffnungszeiten: Montag - Freitag 09.30 - 12.00 Uhr, Dienstag 9.30-12:00 / 13.30 - 17.00 Uhr und Donnerstag 9.30-12.00 / 13.30 - 18.00 Uhr.
Die Planungsakten, welche in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden können, sind während der Auflagefrist auch unter www.bottmigen.ch abrufbar (Rubrik Aktuelles).
Die Mutation des BSP Spitzackergebiets wird voraussichtlich an der Dezember-Gemeindeversammlung beschlossen. Gemäss § 31 des Raumplanungs- und Bau-gesetztes (RBG) können allfällige Einsprachen gegen den BSP erst nach Beschluss-fassung durch die Gemeindeversammlung innert der gesetzlichen Auflagefrist eingereicht werden.