Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung
1. Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 11.12.2019 wurde einstimmig genehmigt.
2. Die Jahresrechnung 2019 wurde einstimmig genehmigt.
3. Die Versammlung nahm Kenntnis vom Bericht der Geschäftsprüfungskommission für das Jahr 2019.
4. Anlässlich der Behandlung der Teilrevision des Verwaltungs- und Organisationsreglements (VOR) vom 31.3.1999 hat die Versammlung folgende Beschlüsse gefasst:
4.1. Mit grosser Mehrheit (bei sechs Gegenstimmen) wurde das optimierte Einladungsverfahren gutgeheissen.
4.2. Anlässlich der Eintretensdebatte wurde ein namens der SP Bottmingen vorgebrachter Antrag auf Nichteintreten mit 51 zu 37 Stimmen abgelehnt.
Nach engagiert geführter Diskussion der Versammlungsteilnehmenden wurde der gemeinderätliche Antrag um Aufhebung der Natur- und Umweltschutzkommission mit 56 zu 27 Stimmen abgelehnt.
5. Der Vertrag zur Schaffung einer gemeinsamen Versorgungsregion für die Betreuung, die Pflege und das Alter in der Region Leimental (Biel-Benken, Bottmingen, Ettingen, Oberwil, Therwil) wurde einstimmig genehmigt.
Es haben 91 Stimmberechtigte an der Versammlung teilgenommen.
Rechtsmittelbelehrung:
Für eine allfällige Beschwerde wird auf die massgebenden Bestimmungen von §§ 172 ff. des kantonalen Gemeindegesetzes (GG; SGS 180) verwiesen: Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann gemäss § 172 Abs. 1 GG innerhalb von 10 Tagen seit Beschlussfassung schriftlich und begründet Beschwerde beim Regierungsrat erhoben werden (§ 175 Abs. 1 GG). Wird eine Missachtung der Rechte der Stimmberechtigten geltend gemacht (§ 175 Abs. 2 GG), so sind die Fristen gemäss § 175 Abs. 2 GG zu beachten.