Winterdienst in der Gemeinde
Damit die Verkehrsflächen auch in dieser Jahreszeit befahr- und begehbar bleiben, sorgt der Winterdienst von Kanton (auf Hauptstrassen) und Gemeinde (auf Gemeindestrassen).
Um Unfälle auf verschneiten und vereisten Strassen zu vermeiden, werden grundsätzlich Salz oder im selteneren Fall Splitt eingesetzt. Beim Einsatz von Salz und Splitt gilt es aber auch ökologische Aspekte zu berücksichtigen. Entsprechend erfolgt die Dosierung nach dem Leitsatz: So viel wie nötig und so wenig wie möglich. Dies hat zur Folge, dass nicht sämtliche Verkehrsflächen in der Gemeinde zu jeder Zeit schnee- und eisfrei sein werden.
Für den Winterdienst der Gemeinde gelten folgende Richtlinien:
- Bei Schneefall werden die Strassen grundsätzlich gepflügt und gesalzen oder gesplittet. Die Strassen werden nach unterschiedlichen Prioritäten wie Gefälle, Quartiererschliessung und Quartierstrasse behandelt. Die Bevölkerung wird gebeten, ihre Fahrzeuge wenn möglich nicht auf den Strassen zu parkieren – der Schneepflug benötigt für die Durchfahrt mind. 3.5 m Breite.
- Bei Eisbildung (Eisregen) werden alle mit Hartbelag versehenen öffentlichen Wege und Strassen gesalzen.
- Liegenschaftsbesitzerinnen und -besitzer sind verpflichtet, bei Schneefall und Glatteisbildung die Trottoirs längs ihrer Liegenschaft begehbar zu halten (§ 11 des Polizeireglements der Gemeinde).
Da die Winterdienstfahrzeuge bei Schneefall und Eisbildung mit den gleichen widrigen Witterungsverhältnissen konfrontiert sind wie alle übrigen Verkehrsteilnehmenden, kann sich der Einsatz der Gemeinde verzögern. Wir bitten deshalb alle Verkehrsteilnehmenden, sich auf die jeweiligen Strassenverhältnisse einzustellen