Neue Abfallgebühren 2022
Eine Abfallmarke kostet neu CHF 1.70 (bisher 1.50 CHF), die Kosten für einen Bogen belaufen sich auf CHF 17.-. Die Abfallgebührenmarken für den Hauskehricht werden nicht erneuert, es bleiben dieselben im Umlauf, einfach zu einem anderen Verkaufspreis. Die Abfallgebührenmarken, die sich im Umlauf befinden, werden ihre Gültigkeit nicht verlieren.
Die Abfuhr von Bioabfallcontainern wird wieder gebührenpflichtig, Behälter bis zu 80l Volumen bleiben aber weiterhin kostenlos. Neu wird eine Jahrespauschale eingeführt.
Gebühren für Hauskehricht
in Säcken, nach Volumen:
17 Liter ½ Abfallmarke CHF 0. 85
35 Liter 1 Abfallmarke CHF 1. 70
60 Liter 2 Abfallmarken CHF 3. 40
110 Liter werden nicht mehr abgeführt!
Gewerbekehricht (exkl. MwSt.)
Pauschale pro Leerung: CHF 11. 50
Entsorgungsgebühr: CHF 0. 22/kg
Kleinsperrgut
(Gebinde Abmessung max. 0,5 x 0,5 x 1,0 m)
bis 5 kg pro Gebinde 1 Abfallmarke CHF 1. 70
5 bis 10 kg pro Gebinde 2 Abfallmarken CHF 3. 40
10 bis 15 kg pro Gebinde 3 Abfallmarken CHF 5. 10
15 bis 20 kg pro Gebinde 4 Abfallmarken CHF 6. 80
20 bis 25 kg pro Gebinde 5 Abfallmarken CHF 8. 50
Bioabfälle
Grüngutsack: CHF 1. 50
Astbündel (Ø 50 cm) CHF 2. 40
Sammelcontainer
max. 80 l Volumen kostenlos (keine Vignette notwendig)
max. 140 l Volumen CHF 25.- pro Kalenderjahr
max. 240 l Volumen CHF 45.- pro Kalenderjahr
max. 800 l Volumen CHF 300.- pro Kalenderjahr
In Mehrfamilienhäusern ist die Abfuhr von biogenen Abfällen in Sammelcontainern von 240 l bis 800 l kostenlos, sofern das Volumen von 80 l pro Wohneinheit nicht überschritten wird. Ein entsprechender Nachweis ist zu erbringen. Den Antrag finden Sie hier.
Der Verkauf der neuen Bioabfallvignetten startet am 13. Dezember 2021. Sie sind erhältlich am Schalter der Gemeindeverwaltung und im Coop Bottmingen. Bitte überprüfen Sie vor dem Kauf Ihre Containergrösse.
Aufgrund einer einmaligen Rückzahlung im Jahr 2016 ist das Eigenkapital der Spezialfinanzierung Abfall in die Höhe geschnellt. In der Folge wurden Gratis-Abfallmarken abgegeben, die kostenlose Abfuhr von biogenen Abfällen eingeführt, und vergünstigte Abfallbehälter abgegeben. Bis zum Ablauf des Jahres 2021 wird dieser Überschuss vollständig an die Bevölkerung zurückerstattet sein.
Damit keine Unterdeckung der Spezialfinanzierung Abfallwesen droht, müssen die Abfallgebühren im Jahr 2022 angehoben werden. Bei der Abfallkasse handelt es sich um ein zweckgebundenes Entsorgungskonto, das nach den Regeln des Verursacherprinzips bewirtschaftet wird.