Umsetzung Tempo 30 auf Kantonsstrassen in Bottmingen
Ausgangslage: Die Kantonsstrassen im Bottminger Zentrum gehören laut Verkehrsstatistik BL zu den meistbefahrensten Kantonsstrassen in der Region. Dementsprechend stark ist der Ortskern mit Fahrzeugen, Lärm und Schadstoffen belastet. Die Kantonsstrassen zerschneiden in Bottmingen aufgrund ihrer zentralen Lage die verschiedenen Wohngebiete, wodurch speziell die Schulkinder gezwungen sind, die Kantonsstrassen zu begehen resp. zu überqueren, um zu den Primarschulstandorten (Burggarten sowie Hämisgarten-/Talholz) zu gelangen. Die damit verbundene Schulwegsicherheit hat in der Vergangenheit zu verschiedensten Interventionen der Elternschaft geführt, was den Gemeinderat dazu veranlasst hat, u.a. beim Fussgängerstreifen Bruderholzstrasse temporär einen Lotsendienst einzurichten und beim Kanton Anpassungen der Lichtsignalanlage Schlossgasse/Burggartenstrasse (Stichwort: Fussgängervorlauf) zu erwirken.
Anlässlich zweier Dialogveranstaltungen im Jahr 2018 konnte sich die Bevölkerung im Zusammenhang mit der Gemeindeentwicklung und der Zentrumsaufwertung zur künftigen Entwicklung des Dorfzentrums äussern. Dabei wurden u.a. eine siedlungsverträgliche Ausgestaltung der Mobilität sowie eine Belebung/Aufwertung des Zentrums grossmehrheitlich befürwortet und Tempo 30 im Ortskernbereich vorgeschlagen.
Zur Schaffung eines attraktiven Lebens- und Wirtschaftsraums sieht auch das Raumkonzept Leimental im Bereich Verkehr u.a. einen siedlungsverträglichen Strassenverkehr vor, dies mit dem Ziel der Verkehrsberuhigung und Aufwertung der Dorfzentren.
Koordinierter Vorstoss der Region Leimental Plus (RLP): Auf Vorstoss der Gemeinde Bottmingen ist die Verkehrs- und Raumplanungskommission Leimental (VRKL) der RLP im November 2019 beim Kanton betr. Tempo 30 auf Kantonsstrassen vorstellig geworden. In der Folge hat der Gemeinderat Bottmingen im März 2020 einen entsprechenden Antrag für die Errichtung von Tempo 30 auf den Kantonsstrassenabschnitten rund um den Kreisel Mitteldorf eingereicht. Aufgrund des Vorgehens der RLP sowie veränderter rechtlicher Rahmenbedingungen zu Tempo 30 hat der Regierungsrat BL im Mai 2021 die Kriterien für Tempo 30 auf Kantonsstrassen neu definiert.
Tempo 30-Zonen auf Kantonsstrassenabschnitten in Bottmingen: In einem vom Kanton in Auftrag gegebenen verkehrstechnischen Gutachten vom September 2021 wurden die Anträgen des Gemeinderats ausführlich analysiert und die Zweck- und Verhältnismässigkeit von Tempo 30 auf Kantonsstrassen beurteilt. Das Gutachten kommt zum Ergebnis, dass Tempo 30 in Bottmingen auf folgenden Kantonsstrassenabschnitten (siehe Abbildung) umgesetzt und mit den angrenzenden Tempo 30-Zonen in den Quartieren zusammengeführt werden kann:
Um die Funktion der Kantonsstrassen beizubehalten, werden auch bei Tempo 30 die bestehenden Vortrittsverhältnisse belassen. Fussgängerstreifen bleiben bestehen und bauliche Anpassungen sind in der Regel nicht nötig. Wie bereits heute stehen somit weiterhin durchgehende Fahrspuren zur Verfügung.
Trottoirverbreiterung im Bereich Schlossgasse West: Im Gutachten nicht berücksichtigt werden konnte - obwohl vom Gemeinderat aus Schulwegsicherheitsgründen beantragt - die Errichtung von Tempo 30 im Bereich Schlossgasse West (Abschnitt Birsigbrücke bis Oberwilerstrasse). Begründung: Mit der dortigen Lichtsignalanlage (Kreuzung Schlossgasse/Burggarten-/Neumattstrasse) werde den Anforderungen dieses Verkehrsknotens bereits Rechnung getragen; zu berücksichtigen sei zudem, dass an der Anlage in den letzten Jahren Optimierungen vorgenommen wurden. Allerdings seien die Voraussetzungen für eine Trottoirverbreiterung (im Bereich Burggartenkreuzung bis Oberwilerstrasse) gegeben: Diese Massnahme werde vom Kanton projektiert und umgesetzt, wobei sich die Gemeinde an diesen Ausbaukosten beteiligen wird.
Weiteres Vorgehen: Die Umsetzung von Tempo 30 auf den Bottminger Kantonsstrassen wird im Amtsblatt vom 20.01.2022 ordentlich publiziert. Erste Umsetzungen von Tempo-30-Abschnitten auf Kantonsstrassen innerorts sind unter dem Vorbehalt, dass keine Beschwerden eingereicht werden, frühestens im 2. Quartal 2022 vorgesehen. Dies weil es zuerst noch Lärmmessungen braucht, um den Vorher-Nachher-Effekt von Lärmreduktionen zu dokumentieren.
Der Gemeinderat