Verleihung des Brotheimer Bryys
Diesmal gibt es ein neues Konzept: Geehrt werden Personen oder Gruppen in Form einer einmaligen Prämie von CHF 5'000 für besondere Leistungen, die zum Wohle und für den gesellschaftlichen Zusammenhalt von und für Bottmingen erbracht worden sind. Zu nominierende Personen müssen entweder ihren Wohnsitz in Bottmingen haben oder Ortsbürger*in sein (bei einer Gruppe muss zumindest eine Person diese Voraussetzungen erfüllen).
Nicht wählbar sind von nun an amtierende Gemeinderatsmitglieder, Verwaltungspersonen resp. -teams, Personen/Gruppen, die den Preis bereits einmal verliehen bekommen haben und Nominierte, deren Zustimmung für eine Entgegennahme des Preises nicht vorliegt. Neu werden die Personen, die für den Preis vorgeschlagen werden, informiert und gefragt, ob sie den Preis annehmen würden und mit einer öffentlichen Ehrung am Neujahrsapéro einverstanden sind.
Jeder Einwohner und jede Einwohnerin kann uns Vorschläge (mit Namen, Adresse der Person und ihrer persönlichen Begründung des Vorschlags) senden. Die vorgeschlagenen «Kandidat*innen», die sich einverstanden erklären, werden im letzten «BiBo» des Jahres vorgestellt. Die Kommunale Ehrung findet am Sonntag, 9. Januar 2022, statt. Neu entscheidet das Los aus allen eingereichten und gültigen Vorschlägen – und nicht mehr wie bis anhin der Gemeinderat.
Bitte senden Sie uns Ihre Vorschläge bis zum Mittwoch, 10. November 2021, per E-Mail an: isabelle.saladin@bottmingen.bl.ch mit dem Betreff: Brotheimer Bryys. Auf dem Postweg: Gemeindeverwaltung, I. Saladin-Dudle, Schulstrasse 1, 4103 Bottmingen oder direkt in den Gemeindeverwaltungsbriefkasten. Vergessen Sie nicht, Ihre Kontaktdaten anzugeben, damit wir Ihnen eine Eingangsbestätigung zukommen lassen können.
Wir freuen uns, wenn Sie die Gelegenheit wahrnehmen und auf diesem Weg jemandem die Ehre erweisen, ihr resp. sein Engagement für Bottmingen zu würdigen.