5. Sep. 2024, 09:48 Uhr
Aufgebot zum Nachschiesskurs 2024
Alle im Kanton Basel-Landschaft wohnhaften Schiesspflichtigen, die im Jahr 2024 das obligatorische Programm nicht oder nicht vollständig in einem anerkannten Schiessverein geschossen haben, erhalten hiermit den Befehl einzurücken.